Responsum juris Joan. Wolfgang
Responsum juris Joan. Wolfgangi Hilleri U.J.D. uber die Frag: ob ein Schuldtner seinen Glaubiger, der jhme vor diesem mit guter gangbarer, unverruffter Reichs Müntz lehensweiss aussgeholffen, mit jetziger im schwang gehender, geringhältig oder gesteigerten Müntz, rechtmessig bezahlen könne
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